AGBs Rehasport:
1. Die Kostenübernahme der Krankenkasse liegt vor.
2. Die Rehasportmaßnahme beginnt am: Datum des ersten Trainings.
3. Das Training ist termingebunden. Der Rehasportteilnehmner ist eigens verantwortlich für die Planung seiner Trainingstermine. Diese können telefonisch, persönlich oder über die App von „SupersaaS“ oder am PC gebucht und wieder gelöscht bzw. innerhalb der Rehasport – Gruppen umgebucht werden. Zugangsdaten erhalten Sie, während der Laufzeit der Rehasportmaßnahme, im Studio. Falls 2 Termine nicht abgesagt wurden und der Rehasportteilnehmer nicht erschienen ist, ist fitnessfuchs berechtigt evt. noch bestehende Termine ohne Absagen zu streichen und anderen Rehasport Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Teilnehmer zu spät kommt, wird er für den angefangen Termin ausgeschlossen.
4. Der Rehasport – Teilnehmer ist verpflichtet nach der Trainingseinheit, den Leistungserhalt mit seiner Unterschrift den zu quittieren.
5. Anschrifts-, Namensänderungen und Änderungen der Krankenkasse sind fitnessfuchs unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Krankenkasse ist eine erneute Kostenübernahme die Rehasportmaßnahme erforderlich.
6.Fitnessfuchs haftet nicht für den Verlust von Wertsachen und Kleidung, sowie vom Rehasport – Teilnehmer selbst verschuldete Unfälle.
7. Ich habe die Hausordung und die Datenschutzerklärung von fitnessfuchs, sowie die Datenschutzerklärung von „SuperSaaS“ gelesen und erkenne sie an.
8. Die Benutzung von technischen Geräten ist laut Rahmenvereinbahrung untersagt.
9. Die Nutzung von Zusatzleistungen (Gerätetraining, Kurse, Personaltraining) ist auf freiwilliger Basis möglich und extra zu vereinbaren.
10. Ein Abbruch der Maßnahme durch den Reha – Sportteilnehmer, ist fitnessfuchs unverzüglich, schriftlich mit einer Begründung mitzuteilen.
11. Bei mehrfachen Verstößen gegen die Vereinbarung, ist fitnessfuchs berechtigt, die Rehasportmaßnahme zu beenden. Fitnessfuchs wird dies in einer schriftlichen Stellungnahme der Krankenkasse und dem Arzt mitteilen.
12. Mündliche Nebenabreden zur dieser Trainingsvereinbarung bestehen nicht.
13. Sollte einer der oben genannten Bestimmungen unwirksam werden, so gilt die Trainingsvereinbarung in den übrigen Bestimmungen weiter.
Mit dem Abschicken des Online Formulars bestätigt der Rehasportler die Kenntnisnahme der Rehasport Trainingsvereinbarung und erkennt sie an.